Firmen: Betriebsschliessungs-Versicherung

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Betriebsschließungs-Versicherung: Mit uns geht’s weiter

Wenn ein Betrieb, der Lebensmittel verarbeitet und vertreibt, mit meldepflichtigen Krankheiten bzw. Krankheitserregern kontaminiert ist, müssen die Behörden eingreifen. Diese behördlichen Massnahmen können Existenzen vernichten. Um diese Existenzgefährdung abzufedern, hilft die Betriebsschließungs-Versicherung.

 



Die Betriebsschließungs-Versicherung tritt ein für

  • den entgangenen Gewinn, weiterlaufende Kosten bis zu 30 Tagen und Wiedereröffnungskosten,
  • die Kosten der Desinfektion des Betriebs,
  • den Schaden durch Tätigkeitsverbote gegen im Betrieb beschäftigte Personen,
  • die Kosten für den Warenschaden infolge behördlich angeordneter Entseuchung, der Brauchbarmachung zu anderweitiger Verwertung oder der Vernichtung von Waren und
  • die Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Sichern Sie sich und Ihren Betrieb ab. Der erste Schritt ist, mit uns zu sprechen.



 
 
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