Vereinshaftpflicht
Die Vermögensschaden - Vereinshaftpflicht.
Freizeit-, Kultur- und Sportvereine sind in der Regel gemeinnützig und werden daher steuerlich bevorzugt behandelt. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss der Vereinsvorstand zahlreiche Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen beachten. Werden diese komplizierten Vorschriften nicht eingehalten, können die steuerlichen Vorteile für den Verein verloren gehen.
Hinzu kommt, dass häufig ein beträchtlicher Jahresetat verwaltet wird, mit dem Anlagen unterhalten werden und der Vereinsbetrieb organisiert wird.
Wer kann da schon ruhigen Gewissens behaupten, dass er als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines solchen "Unternehmens" immer die richtige Entscheidung trifft, die gebotene Maßnahme rechtzeitig ergreift und gesetzliche Vorschriften stets beachtet? Auch bei größter Sachkunde und Sorgfalt unterlaufen Fehler, die schwerwiegende finanzielle Folgen haben können.
Warum eine Vereinshaftpflicht ?
Vereinsanlagen zu erwerben und zu unterhalten kostet viel Geld. Dieser Einsatz wird oft von ehrenamtlichen Helfern erbracht. Diese uneigennützige Tätigkeit ist gleichwohl mit Risiken verbunden, für die die Vereinshaftpflicht ( Vermögensschaden Haftpflichtversicherung) aufkommt, wenn es zu einem Schaden für den Verein oder Dritte kommen sollte.
Stellen Sie sich vor, der Vorsitzende des Festausschusses mietet einen Saal für das jährliche Vereinsfest an. Kurz vor dem Termin stellt sich heraus, dass er sich im Datum geirrt hat. Nun muss ein Ersatzsaal gemietet werden, der erheblich teurer ist. Dem Mitaarbeiter bzw. Vorstand droht nun die Gefahr, dass er die Mehrkosten aus seiner eigenen Tasche zahlen muss. Er haftet mit seinem privaten Vermögen. Sind aber Regressansprüche des Vereins rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzbar - und so ist es in vielen Fällen - wird der Verein auf dem Schaden ganz oder teilweise sitzen bleiben. Das geht dann zu Lasten des Vereinsvermögen.
Weitere Schadenmöglichkeiten:
Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern;
Unterlassene oder verpätete Beantragung staatlicher Zuschüsse;
Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen;
Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen;
Fehler und Unachtsamkeiten
- bei der Materialbeschaffung, z.B. ein zu teurer Einkauf
- bei der Unterhaltung der Vereinsanlagen, etwa durch Zahlung überhöhter Rechnungen
- bei der Planung von Veranstaltungen, wie bereits der beschriebene Terminirrtum, oder
- bei der Durchführung von Bauvorhaben, indem durch ungenaue Terminüberwachung Gewährleistungsansprüche verjähren
Lassen Sie es nicht soweit kommen und Schützen Sie ihren Verein mit einer Vereinshaftpflicht - Versicherung.
Teilen Sie uns bei einer Anfrage bitte auch Ihre Haushaltssumme und die Anzahl der Mitglieder und eine genaue Beschreibung womit sich Ihr Verein beschäftigt mit, diese benötigen wir um Ihnen ein Angebot zu erstellen.
Anfrage Vereinshaftpflicht
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