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Altersvorsorge

Die RiesterRente

Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Rahmen der Rentenreform zu 2002 gesenkt. Dadurch sinkt die gesetzliche Rente im Alter und Ihre Versorgungslücke wird automatisch größer. Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je.


Die RiesterRente mit staatlicher Förderung über Zulagen und möglichen Steuerersparnissen schließt die Lücke des gesenkten Rentenniveaus und sorgt für eine effiziente Altersvorsorge.
Es lohnt sich. Denn die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs.
Die RiesterRente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten.

Die Förderung kann zwischen 35 und 55 Prozent, in manchen Fällen sogar über 90 Prozent betragen - je nach Familienstand und Einkommen.



Der Staat gewährt die Förderung nur einem bestimmten Personenkreis. Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer Detailseite.

Sie müssen förderberechtigt sein und einen bestimmten Beitrag einzahlen. Dann erhalten Sie vom Staat Zulagen und eventuell zusätzliche Steuerersparnisse gewährt. Mit dieser Förderung erreichen Sie eine hohe Rendite im Vergleich zu nicht oder nicht so umfassend geförderten Produkten.
Grundsätzlich erreichen Personen mit niedrigem Einkommen und/ oder Kindern durch die Zulagen eine hohe staatliche Förderung. Besserverdienende erzielen eine hohe staatliche Förderung mittels des Sonderausgabeabzugs.

RiesterRente Die sicherheitsorientierte Altersvorsorge mit garantierter Mindestverzinsung und lebenslanger monatlicher Rente. 

RiesterRente mit Fonds und Garantie Die ertragsorientierte Rentenversicherung mit lebenslanger Rente und Nutzung der Kapitalmarktchancen durch Teileinzahlung in Investmentfonds.

Je nach persönlicher Risikobereitschaft können Sie zwischen drei Anlagestrategien wählen oder diese untereinander kombinieren. Auch die Fondsauswahl aus einer Palette von erstklassigen Einzelfonds ist möglich. Egal, wie sich die Fonds entwickeln, Sie haben die Garantie, dass die eingezahlten Beiträge und die Zulagen Ihnen für Ihre Altersvorsorge auf jeden Fall sicher sind.

Produktdetails:

  • Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR, der mindestens aufgewendet werden muss, um in den Genuss der Zulagen zu kommen.
  • Einfacher Dauerzulagenantrag.
  • Die RiesterRente dient der Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Alter 60 Jahre und spätestens am 1. Januar nach Ihrem 65. Geburtstag
  • Die RiesterRente ist im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meistens geringer, als im Berufsleben.
  • Seit 2005 können Sie sich neben der Rente zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Förderung bleibt erhalten. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige Rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
  • Ihre RiesterRente ist - "Hartz IV" - sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Im Todesfall kann der Policenwert Ihres Riestervertrags inklusive der Förderung auf den Riestervertrag Ihres Ehegatten übertragen werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch eine Kapitalzahlung an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden. 

Zusätzliche Steuerersparnis:

Der Beitrag zur RiesterRente kann über die Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Mehr als der Höchstbeitrag ist allerdings nicht abzugsfähig. Ergibt sich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, dann wird der Mehrbetrag zusätzlich erstattet.

Was passiert im Todesfall:

Ihr Geld ist nicht verloren! Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Vertrag Ihres Ehegatten für eine RiesterRente ist immer möglich und dies inklusive der Förderung. Ihr Ehegatte erhält eine entsprechende Erhöhung der Leistungen. 
Wird eine derartige Übertragung nicht gewünscht, kann auch eine Kapitalzahlung an den Ehegatten oder  andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden.

 

Angebotsanfrage RiesterRente



 
 
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